Internationales Statut zur Geheimhaltung der Magie
Selbst wenn das britische Zaubereiministerium wollte: So einfach lässt sich dieses Gesetz nicht aushebeln, das seit 1689 weltweit Gültigkeit besitzt. Das Statut legt fest, dass Zauberer verborgen vor Muggeln zu leben haben und dass Muggel nicht über die Existenz der Zaubererschaft Bescheid wissen dürfen.
Aus dem Statut ergeben sich mehrere weitere Gesetze:
§1 Gesetz zur Geheimhaltung magischer Wesen
Wer ein magisches Wesen wie einen Crup, Pegasus oder Ähnliches besitzt, ist gesetzlich dazu verpflichtet, das Tier jeden Tag mit dem Ich-seh-nicht-recht-Zauber zu belegen, damit Muggel es als gewöhnliches Haustier wahrnehmen. Verstöße können mit der Konfiszierung des entsprechenden Haustiers sowie der Bezahlung eines eventuell notwendigen Vergissmich-Einsatzes enden.§2 Statut zu Sicherheitsvorkehrungen des magischen Spielwesens
Wo auch immer ein Quidditchturnier, ein Pegasirennen oder eine ähnliche Veranstaltung stattfindet, sind umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Verantwortlich dafür ist der Veranstalter und bei großen Ereignissen wie einer EM oder WM die Spielwesenbehörde des Ministeriums.§3 Statut zur Geheimhaltung magischer Einrichtungen
Egal ob Hogwarts, das St.-Mungo-Hospital oder die Winkelgasse: Magische Orte müssen vor Muggeln geheim gehalten werden. Dafür ist der jeweilige Besitzer beziehungsweise bei öffentlichen Orten das Ministerium zuständig.§4 Gesetz gegen die Nutzung von Magie in Anwesenheit von Muggeln
Wer vor Muggeln zaubert und dabei Aufsehen erregt, muss damit rechnen, für die Kosten einer notwendigen Obliviierung aufkommen zu müssen. Ausgenommen ist Magie zur Verteidigung sowie Magie, die unmittelbar der Umsetzung des Geheimhaltungsstatuts dient.§5 Muggel-Informations-Gesetz
In diesem Gesetz ist geregelt, dass nahe Angehörige – insbesondere Eltern und Geschwister – von der Existenz der Magie wissen dürfen. Weiter entfernte Verwandte und Muggel im Allgemeinen dürfen dagegen nicht in dieses Wissen eingeweiht werden.
Dieses Gesetz wurde geschaffen, um den Umgang muggelstämmiger Zauberer mit ihren Familien zu regeln. Bei wiederholten Verstößen kann die vollständige Obliviierung und damit Entfremdung der Familie vom schuldigen Zauberer angeordnet werden. Die Angehörigen gelten anschließend rechtlich nicht mehr als Familie und der Betroffene wird per Gesetz zum Waisen.
Verbot der privaten Drachenzucht und -haltung
Das Gesetz von 1709 verstaatlichte sämtliche privaten Drachenfarmen Großbritanniens und führte zu Protesten einiger einflussreicher Familien, die allerdings nicht von Erfolg gekrönt waren.
Dracheneier und Jungdrachen werden dennoch immer wieder auf dem Schwarzmarkt vertrieben. Die Strafen – die Entziehung der Tiere sowie eine Geldstrafe – sind nicht hoch genug, um diesem Handel endgültig einen Riegel vorzuschieben.
Erlass zur vernunftgemäßen Beschränkung der Zauberei Minderjähriger
Seit 1875 ist es britischen Jungzauberern verboten, außerhalb der Schule Magie zu wirken - es sei denn zur Selbstverteidigung.
Effektiv funktioniert diese Überwachung allerdings nur bei muggelgeborenen Magiern rund um die Uhr. Vor allem in reinblütigen, aber auch in halbblütigen Haushalten wird so viel gezaubert, dass eine eindeutige Zuordnung des Magiegebrauchs zu einem Minderjährigen zuhause kaum möglich ist.
Ein Verstoß gegen den Erlass kann nach einer Verwarnung zum Schulausschluss führen. Dieser geht mit dem Bruch des Zauberstabs und damit einem allgemeinen Verbot der Magieausübung einher.
Animagus-Gesetz
Animagi müssen sich nach ihrer erfolgreichen ersten Wandlung im Animagusbüro registrieren lassen. Dort werden Tierform und genaue Gestalt exakt erfasst.
Leider hat das Büro äußerst wenig zu tun, doch hin und wieder werden unregistrierte Animagi entdeckt. Je nach Schwere ihrer Verbrechen - häufig handelt es sich schließlich um Kriminelle, die diese Fähigkeit bewusst nutzen - können sie sogar dauerhaft in ihre Tiergestalt gezwungen und in dieser verwahrt werden.
Der Verkauf von Lehrbüchern zum Erlernen des Animaguszaubers ist untersagt. Das Ministerium versucht damit, sein Monopol auf den eigenen Animagus-Lehrgang zu wahren, auch wenn dieser nur äußerst selten besucht wird.
Gesetz zum Gebrauch eines Zauberstabs
§1 Der Gebrauch eines Zauberstabs ist erst ab einem Alter von 11 Jahren erlaubt.§2 Das mutwillige Brechen oder Beschädigen eines fremden Zauberstabs kann zum Bruch des eigenen Stabes führen.§3 Kein nicht-menschliches Wesen darf einen Zauberstab bei sich tragen.§4 Der unrechtmäßige Gebrauch eines fremden Zauberstabs kann durch dessen Besitzer angezeigt werden.§5 Beim Tod eines Magiers ist der Zauberstab entweder an das Ministerium abzugeben oder sicher vor Kindern, Muggeln und Familienfremden zu verwahren.§6 Erworbene, geschenkte oder geerbte Zauberstäbe müssen im Zaubereiministerium registriert werden. Ausländische Zauberstäbe benötigen ein Unbedenklichkeitszertifikat des Herstellers.
Ausbildungserlasse
- Alle magisch begabten Kinder werden vom Ministerium automatisch erfasst und an ihrem 11. Geburtstag über ihre Berechtigung zum Schulbesuch in Hogwarts informiert. Stichtag ist der 25. August.
- Muggelstämmige Magier werden nicht mit einer Eule, sondern durch den persönlichen Besuch eines Lehrkörpers oder Ministeriumsangestellten über ihre Begabung aufgeklärt.
- Waisen wird der Schulbesuch durch den Waisenfonds des Ministeriums ermöglicht.
- Der Hogwarts-Express fährt am 1. September ab Kings Cross nach Hogsmeade. Alternativ können Kinder von ihren Eltern nach Hogsmeade gebracht werden, wo sie vom Schulpersonal in Empfang genommen werden.
- Der Besuch von Hogwarts ist nicht verpflichtend. Nicht gesetzlich verankert, aber gängige Praxis ist es allerdings, bei einer Ablehnung durchaus Druck auf die Eltern des Kindes auszuüben. Das Ministerium möchte die magische Ausbildung kontrollieren.
- Muggelstämmige Magier werden bei Nicht-Besuch der Schule dazu verpflichtet, einen Privatlehrer zu engagieren, der den Umgang mit Magie und insbesondere die Bestimmungen des Geheimhaltungsabkommens vermittelt.
- Wer keine Schule besucht, gilt ab dem 11. Lebensjahr strafrechtlich als erwachsen.
- Die Schulausbildung kann jederzeit abgebrochen werden, auch ohne dass der Zauberstab gebrochen wird.
Aufteilung des Schuljahres
Das Schuljahr beginnt im September und ist in drei Trimester, auch Terms genannt, unterteilt:
Michaelmas-Term
Beginnt im September und endet kurz vor Weihnachten. Schüler dürfen für die Weihnachtsferien nach Hause fahren.Lent-Term
Läuft von Januar bis Ostern.Summer-Term
Läuft von Ostern bis Juli und dient unter anderem der Prüfungsvorbereitung.
Werwolf-Erlasse
- Werwölfe müssen sich in das Werwolfregister aufnehmen lassen, sobald sie von ihrer Infektion wissen. Wer auf diesen Schritt verzichtet, wird vom Werfangkommando verfolgt, in Gewahrsam genommen und auch gegen seinen Willen registriert.
- Werwölfe gelten als Zauberwesen und haben entsprechend selbst bei magischer Begabung kein Recht auf eine Ausbildung in Hogwarts.




