07.10.2020, 07:17 - Wörter:
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.11.2020, 14:49 von Regulus Black.)
Zaubereigesetze
Die hier beschriebenen Gesetze sind teils Canon - also den diversen Büchern entnommen - teils vom Team festgesetzt oder im Ingame entstanden. Sie sind nicht ohne Grund hier in den Grundzügen zu finden: halten Charaktere sich nicht an die Regeln, können sie eine empfindliche Geldstrafe oder einen Aufenthalt in Azkaban riskieren. Ohne Witz!
Internationale Statut zur Geheimhaltung der Magie
Selbst wenn das britische Zaubereiministerium wollte - so einfach lässt sich dieses Gesetz nicht aushebeln, das seit 1689 weltweit Gültigkeit besitzt. Das Statut legt fest, dass Zauberer verborgen vor Muggeln zu leben haben und dass Muggel nicht über Zauberer Bescheid wissen dürfen.
Daraus folgende gültige Gesetze sind:
Verbot der Privaten Drachenzucht und -haltung
Das Gesetz von 1709 verstaatlichte sämtliche private Drachenfarmen Großbritanniens und führte zu Protesten einiger einflussreicher Familien, die aber nicht von Erfolg gekrönt waren. Fakt ist, dass Dracheneier und Jungdrachen immer wieder auf dem Schwarzmarkt vertrieben werden und die Strafen mit der Entziehung der Wesen und einer Geldstrafe nicht zu hoch sind, um diesem Treiben endgültig einen Riegel vorzuschieben.
Erlass zur vernunftgemäßen Beschränkung der Zauberei Minderjähriger
Seit 1875 ist es britischen Jungzauberern verboten, außerhalb der Schule Magie zu wirken - es sei denn zur Selbstverteidigung. Sie ahnen ja nicht, dass ihnen gleichzeitig mit der Einteilung durch den Sprechenden Hut eine magische Spur auferlegt wird, durch die das Ministerium Magiegebrauch in ihrer nahen Umgebung genau orten kann. Effektiv klappt das natürlich nur bei muggelgeborenen Magiern rund um die Uhr, da vor allem in reinblütigen, aber auch halbblütigen Haushalten so viel gezaubert wird, dass eine Verfolgung zuhause schlichtweg unmöglich ist. Ein Verstoß gegen den Erlass kann zum Schulausschluss (nach Verwarnung) führen, was mit dem Bruch des Zauberstabs, also einem allgemeinen Verbot zur Magieausübung gleichzusetzen ist.
Animagus-Gesetz
Animagi müssen sich nach ihrer erfolgreichen ersten Wandlung im Animagusbüro registrieren lassen: hier wird Tierform und genaue Gestalt exakt erfasst. Leider hat das Büro äußerst wenig zu tun, aber hin und wieder werden unregistrierte Animagi erfasst und je nach Schwere ihrer Verbrechen (zumeist sind es doch Kriminelle, die diese Fähigkeit nutzen) auch durchaus dauerhaft in ihre Tiergestalt gezwungen und verwahrt.
Der Verkauf von Lehrbüchern zum Erlernen des Animaguszaubers ist untersagt. Das Ministerium versucht hier ein Monopol mit seinem Animagus-Lehrgang zu wahren (der aber nur alle Jahrzehnte mal besucht wird).
Gesetz zum Gebrauch eines Zauberstabs
Ausbildungserlasse
Werwolf-Erlasse
Selbst wenn das britische Zaubereiministerium wollte - so einfach lässt sich dieses Gesetz nicht aushebeln, das seit 1689 weltweit Gültigkeit besitzt. Das Statut legt fest, dass Zauberer verborgen vor Muggeln zu leben haben und dass Muggel nicht über Zauberer Bescheid wissen dürfen.
Daraus folgende gültige Gesetze sind:
§1 Gesetz zur Geheimhaltung magischer Wesen
Wer ein magsiches Wesen wie einen Crup, Pegasus oder ähnliches besitzt, ist gesetzlich dazu verpflichtet, das Tier jeden Tag mit dem Ich-seh-nicht-recht-Zauber zu belegen, damit Muggel es als gewöhnliches Haustier wahrnehmen. Verstöße können mit dem Konfiszieren des entsprechenden Haustiers enden sowie der Bezahlung des eventuell nötigen Vergissmicheinsatzes.
§2 Statut zu Sicherheitsvorkehrungen des magischen Spielwesens
Wo auch immer ein Quidditchturnier, ein Pegasirennen oder ähnliches stattfindet, sind etliche Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Dafür verantwortlich ist der Veranstalter und bei großen Ereignissen wie einer EM oder WM die Spielwesenbehörde des Ministeriums.
§3 Statut zur Geheimhaltung magischer Einrichtungen
Egal, ob es Hogwarts, das St.-Mungo-Hospital oder die Winkelgasse ist: magische Orte müssen vor Muggeln geheim gehalten werden, wofür der Besitzer, oder im Fall von öffentlichen Orten das Ministerium zuständig sind.
§4 Gesetz gegen die Nutzung von Magie in Anwesenheit von Muggeln
Wer vor Muggeln zaubert (und dabei Aufsehen erregt!), muss damit rechnen, für die Obliviierungskosten der Muggel aufkommen zu müssen. Ausgenommen ist Magieanwendung zur Verteidigung sowie Zauber, die der Umsetzung des Statuts zur Geheimhaltung von Magie dienen.
§5 Muggel-Informations-Gesetz
In diesem Gesetz ist geregelt, dass nahe Angehörige (Eltern, Geschwister) von der Existenz von Magie wissen dürfen, weiter entfernte Verwandtschaft und Muggel im Allgemeinen aber nicht in dieses Wissen eingeweiht werden dürfen. Dieses Gesetz wurde geschaffen, um den Umgang Muggelstämmiger mit ihren Familie zu regeln. Bei wiederholten Verstößen kann die vollständige Obliviierung und damit Enfremdung der Familie von dem schuldigen Zauberer durchgeführt werden - die Angehörigen zählen dann überhaupt nicht mehr als Familie und der Betroffene ist per Gesetz Waise.
Das Gesetz von 1709 verstaatlichte sämtliche private Drachenfarmen Großbritanniens und führte zu Protesten einiger einflussreicher Familien, die aber nicht von Erfolg gekrönt waren. Fakt ist, dass Dracheneier und Jungdrachen immer wieder auf dem Schwarzmarkt vertrieben werden und die Strafen mit der Entziehung der Wesen und einer Geldstrafe nicht zu hoch sind, um diesem Treiben endgültig einen Riegel vorzuschieben.
Seit 1875 ist es britischen Jungzauberern verboten, außerhalb der Schule Magie zu wirken - es sei denn zur Selbstverteidigung. Sie ahnen ja nicht, dass ihnen gleichzeitig mit der Einteilung durch den Sprechenden Hut eine magische Spur auferlegt wird, durch die das Ministerium Magiegebrauch in ihrer nahen Umgebung genau orten kann. Effektiv klappt das natürlich nur bei muggelgeborenen Magiern rund um die Uhr, da vor allem in reinblütigen, aber auch halbblütigen Haushalten so viel gezaubert wird, dass eine Verfolgung zuhause schlichtweg unmöglich ist. Ein Verstoß gegen den Erlass kann zum Schulausschluss (nach Verwarnung) führen, was mit dem Bruch des Zauberstabs, also einem allgemeinen Verbot zur Magieausübung gleichzusetzen ist.
Animagi müssen sich nach ihrer erfolgreichen ersten Wandlung im Animagusbüro registrieren lassen: hier wird Tierform und genaue Gestalt exakt erfasst. Leider hat das Büro äußerst wenig zu tun, aber hin und wieder werden unregistrierte Animagi erfasst und je nach Schwere ihrer Verbrechen (zumeist sind es doch Kriminelle, die diese Fähigkeit nutzen) auch durchaus dauerhaft in ihre Tiergestalt gezwungen und verwahrt.
Der Verkauf von Lehrbüchern zum Erlernen des Animaguszaubers ist untersagt. Das Ministerium versucht hier ein Monopol mit seinem Animagus-Lehrgang zu wahren (der aber nur alle Jahrzehnte mal besucht wird).
- §1 Der Gebrauch eines Zauberstabs ist erst ab dem Alter von 11 Jahren erlaubt.
- §2 Das mutwillige Brechen oder Beschädigen eines fremden Zauberstabs kann zum Bruch des eigenen Stabes führen.
- §3 Kein nicht-menschliches Wesen darf einen Zauberstab bei sich tragen.
- §4 Der unrechtmäßige Gebrauch eines fremden Stabes kann durch den Besitzer angezeigt werden.
- §5 Beim Tod eines Magiers ist der Zauberstab entweder an das Ministerium abzugeben oder sicher vor Kindern, Muggeln und Familienfremden zu verwahren.
- §6 Erworbene, geschenkte oder geerbte Zauberstäbe müssen im Zaubereiministerium registriert werden. Ausländische Zauberstäbe benötigen ein Unbedenklichkeitszertifikat des Herstellers.
- Alle magisch begabten Kinder werden vom Ministerium automatisch erfasst und an ihrem 11. Geburtstag über die Berechtigung des Schulbesuchs in Hogwarts informiert. Stichtag ist der 25. August.
- Muggelstämmige Magier werden nicht mit einer Eule, sondern durch den persönlichen Besuch eines Lehrkörpers oder Ministeriumsangestellten über ihre Begabung aufgeklärt.
- Waisen wird der Schulbesuch durch den Waisenfonds des Ministeriums ermöglicht.
- Der Hogwarts-Express fährt am 1. September ab Kings Cross nach Hogsmeade. Alternativ können Kinder auch von den Eltern nach Hogsmeade gebracht werden, wo sie vom Schulpersonal in Empfang genommen werden.
Das Schuljahr startet im September und wird in drei Trimester, auch Terms genannt, unterteilt.
- Der Michaelmas-Term startet im September und endet kurz vor Weihnachten: Kinder dürfen für die Weihnachtsferien nach Hause fahren.
- Der Lent-Term läuft von Januar bis Ostern.
- Der Summer-Term von Ostern bis Juli und dient der Prüfungsvorbereitung.
- Der Michaelmas-Term startet im September und endet kurz vor Weihnachten: Kinder dürfen für die Weihnachtsferien nach Hause fahren.
- Der Besuch von Hogwarts ist nicht verpflichtend. Nicht im Gesetz verankert, aber gängige Praxis ist es, dass bei Ablehnung durchaus Druck auf die Eltern des Kindes ausgeübt wird. Man möchte die Ausbildung kontrollieren.
- Muggelstämmige Magier werden dazu verpflichtet, bei Nicht-Besuch der Schule einen Privatlehrer zu engagieren, der den Umgang mit Magie und vor allem die Bestimmungen des Geheimhaltungsabkommens lehrt.
- Wer keine Schule besucht, gilt ab dem 11. Lebensjahr strafrechtlich als erwachsen.
- Die Schulausbildung kann jederzeit abgebrochen werden, auch ohne den Bruch des Zauberstabs.
- Werwölfe müssen sich ins Werwolfregister aufnehmen lassen, sobald sie von ihrer Infektion wissen. Wölfe, die auf diesen Schritt verzichten, werden vom Werfangkommando verfolgt, in Gewahrsam genommen und auch gegen ihren Willen registriert.
- Seit dem 01.08.1978 müssen Werwölfe sich monatlich beim Werwolf-Unterstützungsamt melden. Wer dies unterlässt, wird als Anhänger Voldemorts registriert und ist Freiwild für das Werfangkommando.
- Werwölfe gelten als Zauberwesen und haben entsprechend selbst bei magischer Begabung kein Recht auf eine Ausbildung in Hogwarts.